Erbschafts- und Schenkungssteuer 2024 = Schenkungssteuerfalle?
Aufgepasst und Informieren heißt die Devise, wenn das Erbe nicht zur Schenkungssteuerfalle werden soll. Durch neue Bewertungsregeln werden Immobilien höher bewertet, eine Erhöhung der Freibeträge blieb jedoch aus. Angesichts der hohen Immobilienpreise kann die Erbschaft zur Belastung werden. Auswirkungen hat das vor allen Dingen für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten, Geschäftsgrundstücke sowie gemischt genutzte Grundstücke, denn hier wird das Ertragswertverfahren angewandt.
Bei Eigentumswohnungen, Teileigentum oder Ein- und Zweifamilienhäuser, wird immer noch das Vergleichs- oder Sachwertverfahren angewandt. Heißt, die tatsächlich zu erzielenden Kaufpreise vergleichbarer Objekte, werden zur Ermittlung des Wertes herangezogen. Hier wird die Schenkungssteuerfalle nur in geringem Umfang oder gar nicht zuschnappen.
Wie kann ich der Schenkungssteuerfalle ausweichen?
Grundsätzlich raten wir hier zu unserer Generationenberatung, mit unserem Fachbereichs-Netzwerk, bestehend aus Generationenberater, Immobiliengutachter sowie Steuer- und Rechtsberater.
Denn allzu viele Möglichkeiten lässt uns die Steuergesetzgebung hier nicht.
Hier dennoch eine kleine Auswahl an möglichen Optionen (ohne Gewähr):
- Schenkung bei gleichzeitigem Nießbrauch (Wohnrecht) zu Ihren Gunsten
- Vorzeitiger Verkauf der geerbten Immobilie aus zwingenden Gründen
- Vorweggenommene Erbfolge durch Übertragung eines Grundstückes zu Lebzeiten
- Erbe auf Umwegen (z. B. erst die Eltern, dann der eigentlich gewünschte Erbe)
- Geltendmachung eines Pflegefreibetrages
- Die selbstgenutzte Immobilie wird durch den Erben mindestes 10 Jahre selbst genutzt
Ob Sie Ihr Vermögen möglichst schonend vererben wollen oder nicht, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Ihre speziellen Lebensumstände sind ausschlaggebend dafür, mit welcher Strategie Sie vorgehen.
Sie haben Fragen? Brauchen mehr Infos? Sind an einem Angebot interessiert?
Rufen Sie uns an 07642 – 40 8 40
oder mailen Sie uns gleich an.